Barrierefreiheit

Einkaufen für alle – einfach, sicher und mit gutem Gefühl

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – und wir freuen uns sehr darüber! Denn dieses Gesetz sorgt dafür, dass digitale Angebote – wie unser Onlineshop – für alle Menschen zugänglich sein müssen.

Gerade für viele Frauen ab der Lebensmitte wird das Online-Einkaufen dadurch einfacher, übersichtlicher und angenehmer – ganz ohne Hindernisse.

Was bedeutet das für Sie?

Unser Ziel ist es, Frauen die online Bestellung von Mode zugänglich zu machen – unabhängig von Alter, Sehstärke oder technischer Erfahrung. Deshalb haben wir unseren Onlineshop angepasst:

✔️ Größere Schrift und klare Kontraste – für besseres Lesen
✔️ Einfache Navigation – übersichtlich, logisch, stressfrei
✔️ Kompatibel mit Bildschirmleseprogrammen – für sehbeeinträchtigte Nutzerinnen
✔️ Bedienung auch ohne Maus möglich – z. B. über Tastatur

Was will das Gesetz erreichen?

Das Barrierefreiheitsgesetz verpflichtet uns als Anbieter, niemanden auszuschließen. Denn Einkaufen im Internet soll für alle möglich sein – unabhängig von Geschlecht, körperlichen Einschränkungen oder technischem Wissen.

Wir sehen das nicht nur als Pflicht, sondern als Service für mehr Menschlichkeit und mehr Lebensqualität, um das Bestellen von unseren emotionalen Produkten als positives Erlebnis zu gestalten. So wie in unseren Filialen, möchten wir Ihnen auch online ein gutes Gefühl geben.

Mode kennt keine Barrieren – und kein Alter

Bei uns steht die Frau im Mittelpunkt – mit all ihrer Erfahrung, Schönheit und Persönlichkeit. Deshalb gestalten wir unser Shopping-Erlebnis so, wie es Ihnen gerecht wird: selbstbestimmt, bequem und verständlich.

Nicht nur Onlineshops müssen künftig barrierefrei sein – auch Fahrkartenautomaten, Check-in-Terminals und Zahlungsterminals im Handel fallen unter die neuen Vorgaben. Damit sollen alltägliche Vorgänge für alle Menschen zugänglich werden, unabhängig von körperlichen Einschränkungen.

Wir haben, um Ihnen die Bedienung zu erleichtern, ein Instrument in den Onlineshop eingebaut, mit dem Sie aktiv Ihre Einstellungen an Ihre Bedürfnisse anpassen können.

Barrierefreiheitserklärung

 

Bonita GmbH setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter Feminine Damenmode für einen stilsicheren Auftritt – Bonita veröffentlichten Webseite der Bonita GmbH.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

- Auf einer Seite gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.

- Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext.

- Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.

- Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert.

- Auf vielen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.

- Auf einzelnen Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll.

- Auf allen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.

- Auf vielen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.

- Auf einer Seite gibt es ARIA-Buttons, -Links oder -Menüpunkte ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Elementen ist erschwert.

- Auf einer Seite gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.

 

Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter Digital accessibility with Eye-Able® zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:

Bonita GmbH
Kesseldorfer Rott 39
46499
Hamminkeln
bfsg@bonita.de
+49 28 52 95 08 88

Schlichtungsstelle

Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.